Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis 2033 umgetauscht werden. Außer für Personen, die vor 1953 geboren sind. Diese müssen ihren Führerschein, bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre befristet.
Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
Für alle Papierführerscheine ist die Umtauschfrist bereits abgelaufen – für Personen, die vor 1953 geboren sind gilt dies nicht. Diese müssen ihren Papier-oder Kartenführerschein, bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.
Bei Kartenführerscheinen richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr:
1999 - 2001
Umtausch bis 19.01.2026
2002 - 2004
Umtausch bis 19.01.2027
2005 - 2007
Umtausch bis 19.01.2028
2008
Umtausch bis 19.01.2029
2009
Umtausch bis 19.01.2030
2010
Umtausch bis 19.01.2031
2011
Umtausch bis 19.01.2032
2012 - 18.01.2013
Umtausch bis 19.01.2033
Nach Ablauf dieser Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.
Es handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrunde liegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Führerscheintausch in den EU-Kartenführerschein
In den Bürgerbüros werden Anträge zum (Pflicht-)Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein entgegengenommen.
Sollte gleichzeitig eine Verlängerung der Klasse 2 erfordelich sein, kann der Antrag nur bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin für die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis.
Zur Beachtung:
Es werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Fahrerlaubnisse getauscht.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ihren derzeitigen Führerschein
- gültigen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem Nationalpass
- ein biometrisches Foto in Papierform oder Sie fertigen an dem Serviceterminal im Bürgerbüro ein digitales Foto
Gebühren:
- 26,50 €
- optional: 6,50 € (Direktversand)