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Einen Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis auf Probe) kann grundsätzlich jeder stellen. Im Regelfall geschieht das durch die Fahrschulen. Die Klassen AM und L werden nicht auf Probe erteilt.
Für die einzelnen Fahrzeugklassen gelten folgende Mindestalter:
AM 15 Jahre
A1, L, T 16 Jahre
A2, B, BE, C1, C1E 18 Jahre
C, CE, D1, D1E 21 Jahre
A, D, DE 24 Jahre
Der Antrag kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Wenn die Befähigungsprüfung nicht innerhalb eines Jahres nach Antragstellung abgelegt wird, verfällt der Antrag.
Benötigte Unterlagen:
Für alle Klassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufkleber mit Unterschrift
- Passbild ( biometrietauglich, nicht älter als ein Jahr )
- Ausbildungsvertrag oder Antrag mit Stempel der Fahrschule
Für die Klassen A, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung
- Ausbildungsnachweis über "Erste Hilfe"
Für die Klassen C, C1, CE, C1E:
- augenärztliches Gutachten
- Bescheinigung über die ärztliche Eignungsuntersuchung
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
Für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- augenärztliches Gutachten
- Bescheinigung über die ärztliche Eignungsuntersuchung
- erweiterte Eignungsuntersuchung
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
Erste-Hilfe-Kurse werden u.a. vom Deutschen Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund durchgeführt.
Gebühren (EC-Kartenzahlung bevorzugt):
- 46,70 € mit Probezeit
- 45,90 € ohne Probezeit
- zzgl. für die Klassen D, DE, D1, D1E:
13,00 € für ein Führungszeugnis - zzgl. 28,60 € bei Eintragung der Schlüsselzahl B197